I. Allgemeines
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der PATRON Deutschland, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten unsere Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, soweit PATRON Deutschland diese schriftlich anerkannt hat.
II. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Rabatte
- Soweit nicht anderes vereinbart, gilt der Kaufpreis gemäß der bei Vertragschluss aktuellen Preisliste der PATRON Deutschland als vereinbart. Das Gleiche gilt für vom Kunden zu übernehmende Versandkosten und die von PATRON Deutschland gewährten Rabatte.
- Bei der ersten Bestellung zahlt der Kunde bar, im voraus oder per Nachnahme.
- Rechnungen sind zahlbar binnen 30 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum aus.
- Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen oder bei Barzahlung gewährt PATRON Deutschland 2% Skonto. Voraussetzung ist, dass der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen erfüllt hat.
- Die Aufrechnung des Kunden gegenüber dem Kaufpreisanspruch ist ausgeschlossen, es sein denn, sie erfolgt mit unbestrittenen oder bereits rechtskräftig festgestellten Forderungen.
III. Lieferzeit, Gefahrenübergang
- Die Lieferzeit für Lagerware beträgt 15 Werktage, ausgehend vom Tag des Eingangs der Bestätigung der Bestellung. Für sonstige Ware und Sonderanfertigungen teilt PATRON Deutschland auf Anforderung des Kunden einen Liefertermin mit.
- Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang tritt mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Fuhrunternehmer oder an die mit der Abholung beauftragte Person ein.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag zuzüglich in Zusammenhang mit der Kaufpreisforderung entstehender Forderungen auf Ersatz von Verzugsschäden (insbesondere Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung) vor.
- Bei Pfändungen oder ähnlichen Zugriffen Dritter auf die Kaufsache hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit die Drittwiderspruchsklage erfolgreich durchgeführt und die Zwangsvollstreckung wegen der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage bei dem Dritten vergeblich versucht wurde, haftet uns der Kunde für den entstehenden Ausfall.
V. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht, Haftung
- Der Kunde wird den Kaufgegenstand unverzüglich nach Anlieferung untersuchen. Eine etwaige Mängelrüge muss in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen erfolgen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Kaufgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Weist die Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel auf, wird PATRON Deutschland die Ware, vorbehaltlich der fristgerechten Mängelrüge nachbessern oder Ersatz liefern. PATRON Deutschland ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
- PATRON Deutschland haftet bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlern trotz übernommener Garantie nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Mangelfolgeschäden, sonstigen mittelbaren Schaden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
VI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
- Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen den am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden.
- Andere als die, im Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Uncitral-Kaufgesetze.
- Gerichtsstand ist Dresden.